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Das Bundesministerium der Finanzen

sucht für den organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliederten

Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

zum nächstmöglichen Termin mehrere Volljuristinnen/Volljuristen (m/w/d)

als Professorinnen/Professoren (Besoldungsgruppe W 2).

Der Einsatz ist im Rahmen des dualen Studiengangs „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ (Laufbahnausbildung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst) vorgesehen. Die Berufung erfolgt gem. § 132 Abs. 1 BBG zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Der Studiengang wird ab dem 01.03.2024 erstmals als modularisierter Bachelorstudiengang durchgeführt und löst den Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ ab. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 wird er außer am Hauptsitz des Fachbereichs in Münster auch in der Hansestadt Rostock durchgeführt.


Aufgaben

Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten im dualen Studiengang "Zolldienst des Bundes (LL.B.)" betraut. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Module "Rechtswissenschaftliche Grundlagen I (Einführung in das Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Beamtenrecht)" oder "Rechtswissenschaftliche Grundlagen II (Staats- und Europarecht, Extremismusprävention, Privatrecht)"
  • nach entsprechender Einarbeitung das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Studienbereiche "Allgemeines Steuerrecht", Allgemeines Zollrecht, Besonderes Zollrecht, Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung oder Verbrauchsteuerrecht
  • das Erstellen und Korrigieren von Leistungsnachweisen, die Betreuung und Korrektur von Diplom- oder Bachelorarbeiten sowie die Abnahme anderer Prüfungsleistungen
  • die Entwicklung von digitalen und B-Learning-Formaten und Materialien

Profil
  • Volljuristin oder Volljurist (weiblich/männlich/divers) mit Abschluss beider Staatsexamina mindestens mit der Note "befriedigend"
  • Erfüllung der Eignungs- und Befähigungsmerkmale des § 131 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21. August 2018 (GMBl. 2018 S. 662), insbesondere
    • eine juristische Promotion,
    • eine fünfjährige Berufspraxis (davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 5 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
    • pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse)
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • mehrjährige Lehrerfahrung an einer Fachhochschule oder Hochschule
  • einschlägige Erfahrungen mit digitaler Lehre beziehungsweise Lehre auf Distanz
  • einschlägige Erfahrungen in der berufsfeldbezogenen Lehre
  • die Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen
  • die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule
  • hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben beziehungsweise zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.

Die Besetzung der Stellen richtet sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Finanzen führt ein Berufungsverfahren durch. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.


Wir bieten

Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Besoldungsgruppe W 2. Die Berufung erfolgt für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit, wobei § 48 Bundeshaushaltsordnung zu berücksichtigen ist. Die anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist grundsätzlich möglich.

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unter anderem durch gleitende Arbeitszeit und moderne Arbeitszeitmodelle. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.